Bezugskurs

Bezugskurs
Bezugskurs,
 
Preis je Aktie bei ihrer Erstausgabe (Emission), insbesondere bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft; wird in % des Nennwerts oder in DM festgesetzt. Die Gesellschaft kann den Bezugskurs frei bestimmen; er darf jedoch nicht unter dem Nennwert liegen. Gewöhnlich liegt er nicht über dem Kurs der bereits umlaufenden (alten) Aktien, da dies keinen Anreiz zum Kauf der neuen Aktien ergäbe.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bezugskurs — der für den Bezug einer ⇡ jungen Aktie festgesetzte Preis. Zum B. kann bei der ⇡ Emission neuer ⇡ Aktien im Fall der ⇡ Kapitalerhöhung ein ⇡ Bezugsrecht auf Aktien ausgeübt werden. Auch bei ⇡ Wandelschuldverschreibungen wird ein B. für den… …   Lexikon der Economics

  • Optionsanleihe — Op|ti|ons|an|lei|he 〈f. 19; Wirtsch.〉 Anleihe, Schuldverschreibung, der ein Optionsschein beigelegt ist * * * Op|ti|ons|an|lei|he, die (Wirtsch.): Schuldverschreibung, die den Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist dazu berechtigt, Aktien zu… …   Universal-Lexikon

  • Optionsanleihe — Eine Optionsanleihe ist eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten, genauer ein verzinsliches Wertpapier, das neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft.… …   Deutsch Wikipedia

  • Optionsschuldverschreibung — Optionsanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit Zusatzrechten, genauer verzinsliche Wertpapiere, die neben dem Forderungsrecht (Zins und Rückzahlungsanspruch) in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbriefen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalerhöhung — Maßnahme der ⇡ Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des ⇡ Eigenkapitals. I. Personengesellschaften:1. ⇡ Selbstfinanzierung (Nichtverbrauch von Reingewinnen). 2. Zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter: K. ist nur… …   Lexikon der Economics

  • Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… …   Lexikon der Economics

  • Zeichnungsbedingungen — Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem ⇡… …   Lexikon der Economics

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